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Der Konzern darf Daten von Nutzern aus verschiedenen Quellen nicht in einer großen Datenbank zusammenführen, sagt das Kartellamt. Facebook will sich das nicht gefallen lassen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll klären, ob das Bundeskartellamt der Daten-Sammelwut von Facebook aus Gründen des Datenschutzes einen Riegel vorschieben kann. Das Oberlandesgericht Düsseldorf werde im Verfahren um die Entscheidung des Kartellamts, gegen Facebook Beschränkungen bei der Erhebung und Verarbeitung von Nutzerdaten zu verhängen, zentrale Fragen vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) klären lassen, sagte der Vorsitzende Richter des 1. Kartellsenats, Jürgen Kühnen, am Mittwoch.

Das OLG könne nicht ohne das EU-Gericht entscheiden, ob der US-Internetkonzern eine marktbeherrschende Stellung ausnutze, weil er Daten seiner Nutzer unter Verstoß gegen Regeln des Datenschutzes sammele und verwende. Denn zur Auslegung europäischen Rechts sei der EuGH berufen.

Das Bundeskartellamt hatte seine Entscheidung gegen Facebook aus dem Februar 2019 auch mit Verstößen gegen europäische Datenschutzvorschriften begründet. Zuvor hatte das Gericht in einer Anhörung massive Zweifel am Vorgehen der Bonner Behörde im Falle Facebooks geäußert: „Wir üben Kritik an der Entscheidung.“

Die Kartellwächter hatte 2019 versucht, die Sammlung von Nutzerdaten durch den US-Konzern zu beschränken. Ihrer Ansicht nach beherrscht Facebook den Markt sozialer Netzwerke und verstößt gegen europäische Datenschutzvorschriften. Das Amt habe aber etwa nicht dargelegt, dass besonders sensible Daten ohne Zustimmung der Nutzer durch Facebook verarbeitet würden, sagte Kühnen. Das Vorgehen von Facebook könnte auch auf die Produktverbesserung abzielen. Facebook hatte die Vorwürfe des Kartellamts zurückgewiesen und war vor Gericht gezogen.

Das Kartellamt liegt mit Facebook bereits seit längerer Zeit im Clinch. Die Behörde will mit ihrer Entscheidung aus 2019 der umfassenden Sammlung von Daten von Facebook-Nutzern einen Riegel vorschieben. Wer ein Facebook-Konto unterhält, muss der Nutzung seiner Daten zustimmen. Gesammelt werden aber nicht nur personenbezogene Daten, die bei der Nutzung der Facebook-Dienste selbst anfallen.

Richter kritisieren Kartellamt

Das Netzwerk führt darüber hinaus Daten zusammen, die der Nutzer bei WhatsApp, Instagram – die ebenfalls zu Facebook gehören – und anderen Diensten hinterlässt. Das Kartellamt hatte Facebook auch mit Verweis auf den Datenschutz untersagt, die Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Der US-Technologieriese geht gerichtlich dagegen vor. Der Fall landete bereits beim Bundesgerichtshof – der die Verbotsverfügung des Kartellamts vorläufig bestätigt hatte. Nun musste wieder das OLG Düsseldorf entscheiden.

Das Kartellamt habe unter anderem eine Behinderung des Wettbewerbs durch Facebook nicht nachweisen können, sagte Richter Kühnen. Auch seien die Bonner keine Datenschutz-Behörde. Zudem richte sich das Verbot des Kartellamts gegen alle Facebook-Gesellschaften – diese seien aber nicht alle gehört worden.

Die Kartellwächter untersuchen auch, ob Facebook eine marktbeherrschende Stellung im Zusammenhang mit den Oculus Virtual-Reality-Produkten missbraucht. Denn diese sollen nur dann genutzt werden können, wenn der Verbraucher auch ein Facebook-Konto hat. „Diese Verknüpfung zwischen Virtual-Reality-Produkten und dem sozialen Netzwerk des Konzerns könnte einen verbotenen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook darstellen“, hatte Kartellamtschef Andreas Mundt gesagt.

Das Kartellamt hatte bereits zahlreiche Verfahren rund um Internet-Riesen angestrengt. Unter anderem hat die Regulierungsbehörde neben Facebook auch Amazon ins Visier genommen. Die Bonner wollen so auch den Wettbewerb in der Digital-Wirtschaft sichern.

Quelle:

https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/prozess-eu-gericht-soll-ueber-kartellamtsvorgehen-gegen-facebook-entscheiden/27035086.html?ticket=ST-1108183-wDAf3iWcXxoNeCvv50ne-ap2

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